Adoption in Deutschland – Voraussetzungen, Verfahren, Kosten & Co. im Überblick

Welche Voraussetzungen müssen für Adoptionen erfüllt sein? Wie laufen Adoptionen ab? Wie lange dauert eine Adoption? Was kostet eine Adoption? Wer vermittelt Adoptionen? Wie unterscheiden sich Adoptionen im Inland von Auslandsadoptionen?

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Autor: Sandra Kleber Sandra Kleber

Für Paare mit Kinderwunsch, die keine eigenen Kinder bekommen können, stellen Adoptionen eine Möglichkeit dar, sich doch noch den Traum einer eigenen Familie zu erfüllen. Da eine solche Adoption aber sowohl das Leben des Adoptivkindes als auch der Adoptiveltern grundlegend verändert, handelt es sich bei Adoptionen in der Regel um langwierige Prozesse, bei denen potenzielle Adoptiveltern strenge Voraussetzungen erfüllen müssen. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland insgesamt 3.744 Kinder und Jugendliche adoptiert. Dass die Anzahl jährlicher Adoptionen in Deutschland nicht höher ist, liegt unter anderem an eben jenen strengen Voraussetzungen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Ablauf, Vermittlung, Dauer und Kosten von Adoptionen.

 

Adoptionen: Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Das deutsche Adoptionsrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dabei wird zwischen der Adoption von Minderjährigen (§§ 1741 ff. BGB) und der Adoption von Volljährigen (§§ 1767 ff. BGB) unterschieden. Darüber hinaus gilt seit 1976 das sogenannte Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG), das konkrete Regelungen zum gesamten Verfahren sowie zur Adoptionsvermittlung beinhaltet.

Minderjährige Adoptivkinder verfügen über dieselben Rechte und Pflichten wie leibliche Kinder

Dabei ist grundsätzlich festzuhalten, dass minderjährige Adoptivkinder leiblichen Kindern gleichgestellt sind und damit über dieselben Rechte und Pflichten verfügen. In der Folge einer Adoption besteht seitens des adoptierten Kindes außerdem kein verwandtschaftliches Verhältnis mehr zur leiblichen Familie. Lediglich die Adoption von Stiefkindern stellt dabei eine Ausnahme dar. Hier wird das Verwandtschaftsverhältnis nur zu einem leiblichen Elternteil aufgegeben.

 

Welche Formen von Adoptionen gibt es?

In Deutschland bestehen verschiedene Formen von Adoptionen. Neben der Unterscheidung in Minderjährigen- und Erwachsenenadoption gibt es dabei noch eine Reihe weiterer Formen:

 

 

Minderjährigenadoption

Im Rahmen der Adoption von Minderjährigen existieren drei verschiedene Formen, die sich hinsichtlich des Kontaktes zwischen den leiblichen und den Adoptiveltern unterscheiden:

Inkognito-Adoption

Bei dieser Form der Minderjährigenadoption besteht mehr oder weniger gar kein Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern. Darüber hinaus werden nach Abschluss der Adoption keine Bilder, persönlichen Belange oder andere Informationen untereinander ausgetauscht.

Halboffene Adoption

Da sie für alle Beteiligten Vorteile birgt, handelt es sich bei der halboffenen Adoption um eine der gängigsten Adoptionsformen. Hier können leibliche Eltern über die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle in Kontakt mit den Adoptiveltern treten. Auf diese Weise können Bilder, Briefe oder ähnliches ausgetauscht werden.

Offene Adoption

Die offene Adoption geht noch einen Schritt weiter. Hier lernen Adoptiveltern die leiblichen Eltern kennen und bleiben weiterhin in Kontakt. Leibliche Eltern können sich auf diese Weise ein Bild von der weiteren Entwicklung des Kindes machen, während Adoptiveltern den Kindern ein möglichst realistisches Bild der leiblichen Eltern vermitteln können. Diese Form der Adoption ist eher unüblich und welche Auswirkungen solche offenen Adoptionen auf die Kinder haben, wurde noch nicht untersucht.

Verwandtschaftsadoptionen

Im Rahmen der Verwandtenadoption adoptieren Verwandte das Kind eines anderen Familienangehörigen, wenn dieser verstirbt oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, für das Kind zu sorgen. Dabei wird in die Stiefkindadoption und die erleichterte Verwandtenadoption unterschieden. Verwandtschaftsadoptionen erfordern grundsätzlich immer die Einwilligung beider Elternteile, sofern diese noch leben.

Stiefkindadoption

Die Stiefkindadoption kann immer dann beantragt werden, wenn ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner das Kind seines Partners aus früherer Ehe mit allen Rechten und Pflichten adoptieren möchte.

Erleichterte Verwandtenadoption

Bei der erleichterten Verwandtenadoption werden die Anforderungen für adoptierende Verwandte reduziert. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. Hintergrund ist das Kindeswohl im Falle des Ablebens der Eltern eines oder mehrerer minderjähriger Kinder. Verwandten soll das Adoptieren in solchen Fällen erleichtert werden. Insbesondere Altersgrenzen werden dabei in gewissem Maße ignoriert, um beispielsweise die Adoption durch Großeltern oder bereits volljährige Geschwister zu ermöglichen. Auch andere Anforderungen werden weniger streng geprüft.

Erwachsenenadoption

Bei der Erwachsenenadoption wird ein Volljähriger durch einen anderen Volljährigen adoptiert. Ein solcher Vorgang ist nur dann zulässig, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Das bedeutet, dass zwischen den beiden Volljährigen ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehen muss. Erwachsenenadoptionen stellen keine Volladoption dar und auch die Bindungen zur leiblichen Familie entfallen gemäß § 1770 BGB nicht.

Erwachsenenadoption zum Minderjährigenrecht

Im Rahmen der Adoption von Erwachsenen existiert in Deutschland außerdem noch eine Sonderform: Die Erwachsenenadoption zum Minderjährigenrecht (§ 1772 BGB). Diese Form der Adoption findet vor allem dann Anwendung, wenn die leiblichen Eltern den Wunsch des Kindes nach Aufnahme in eine andere Familie bis zu dessen Volljährigkeit verhindert haben. Wenn bei betroffenen volljährigen Kindern dann aber dennoch der Wunsch besteht, das durch das Pflegeverhältnis gewachsene Familienverhältnis durch die Adoption mit dem leiblichen Verhältnis gleichzustellen, wünschen sie häufig die Erwachsenenadoption zum Minderjährigenrecht. Adoptierte müssen dann den Namen der annehmenden Personen als Geburtsnamen annehmen und der leibliche Geburtsname erscheint anschließend nicht mehr in den Dokumenten.

Eine weitere verbreitete Form von Adoptionen ist die sogenannte Fremdadoption. Als Fremdadoption wird die Adoption eines zuvor nicht bekannten Kindes bezeichnet, das von einer Adoptionsvermittlungsstelle vorgeschlagen und als geeignet beurteilt wurde. Dabei kann es sich entweder um ein Kind aus dem Inland oder aus dem Ausland handeln. Auf die Unterschiede zwischen Inlands- und Auslandsadoption wird im Abschnitt „Inlands- vs. Auslandsadoption“ noch genauer eingegangen.

 

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Adoption in Deutschland?

Welche Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt sein müssen, richtet sich unter anderem danach, ob es sich um eine Inlands- oder eine Auslandsadoption handelt. Wer ein Kind im Inland, also in Deutschland, adoptieren will, muss uneingeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Jüngere Ehepartner müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Ein festes Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht, der Altersunterschied sollte laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter aber einem natürlichen Abstand entsprechen.

Adoptionsvermittlungsstellen sind für die Überprüfung der Eignung der Bewerber zuständig. Dabei werden vor allem folgende Kriterien berücksichtigt:

 

Persönlichkeit

Im Rahmen der Persönlichkeit wird unter anderem die Motivation zur Adoption betrachtet. Darüber hinaus spielen die Fähigkeit, sich auf das Kind einzulassen sowie Toleranz eine wichtige Rolle. Ein weiterer bedeutender Punkt ist die Bereitschaft zur Aufklärung des Kindes über seine Abstammung bzw. zum kontinuierlich offenen Umgang mit seiner Vorgeschichte.

Partnerschaftliche Stabilität

Für Kinder ist es von großer Bedeutung, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Dabei kann es sich sowohl um eine Ehe, eine eingetragene Partnerschaft als auch eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft handeln. Entscheidend ist, dass Adoptiveltern eine gute gemeinsame Grundlage in ihrer Partnerschaft vorweisen und mit Konflikten konstruktiv umgehen können.

Kinderlosigkeit sollte verarbeitet sein

Handelt es sich bei den Adoptiveltern um ein kinderloses Paar, das keine eigenen Kinder bekommen kann, stellen Jugendämter sicher, dass die Auseinandersetzung damit bereits abgeschlossen ist. Dabei sollten medizinische Versuche, ein Kind zu bekommen, beendet sein und nicht parallel zum Adoptionsverfahren laufen.

Gesundheit

Darüber hinaus stellt die Adoptionsvermittlung sicher, dass sich Adoptiveltern über einen möglichst langen Zeitraum um das Kind kümmern können. Es sollten also keine psychischen bzw. psychosomatischen Einschränkungen oder andere Erkrankungen existieren, die es erschweren, für das Kind zu sorgen. Adoptiveltern müssen daher ein sogenanntes Gesundheitszeugnis Ihrer Hausärzte einreichen.

Führungszeugnis

Neben einem Gesundheitszeugnis werden auch die Führungszeugnisse der Adoptiveltern eingefordert. Dabei stellen ausschließlich einschlägige Vorstrafen wie Sexual- oder Körperverletzungsdelikte einen Hinderungsgrund dar.

Erziehungsvorstellungen

Adoptiveltern sollten sich auch genau mit ihren Vorstellungen der Erziehung auseinandersetzen und die selbst erlebte Erziehung nicht unreflektiert auf das Kind übertragen.

Wohnverhältnisse

Auch die Wohnverhältnisse werden genau unter die Lupe genommen. Hierbei gilt, dass der Wohnraum so groß sein sollte, dass dem Kind auch Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und dass der Kontakt zu anderen Kindern im Wohnumfeld möglich ist.

Wirtschaftliche Verhältnisse

Natürlich müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen sein. Aus diesem Grund haben Adoptiveltern nachzuweisen, dass das Kind in einer wirtschaftlich stabilen Situation aufwachsen kann.

Berufstätigkeit

Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen muss die Adoption natürlich auch mit den beruflichen Tätigkeiten der Adoptiveltern vereinbar sein. So sollte die berufliche Situation genügend Zeit bieten, sich um das Kind kümmern zu können. Adoptivkinder sollten die Möglichkeit haben, viel Zeit mit ihren Adoptiveltern zu verbringen, um überwiegend zu Hause aufgezogen zu werden.

Zustimmung der leiblichen Eltern

Sofern sie noch leben, müssen beide leiblichen Elternteile einer Adoption zustimmen. Nur mit ihrer Zustimmung geht die Vormundschaft auf das zuständige Jugendamt über, das sich um die Adoption kümmert. Darüber hinaus muss natürlich auch das Kind mit seiner Adoption einverstanden sein. Sollte es zum Zeitpunkt der Adoption noch jünger als 14 Jahre sein, gibt das Jugendamt als Vormund die Zustimmung.

 

Adoption durch Homosexuelle, Singles & unverheiratete Paare

Der § 1741 BGB regelt, dass Singles bzw. Nichtverheiratete nur alleine adoptieren dürfen, während Ehepaare Adoptivkinder nur gemeinsam annehmen können. Das bedeutet, dass die Adoption bei unverheirateten Paaren nur von einem der künftigen Elternteile durchgeführt werden darf. Darüber hinaus sind verheiratete gleichgeschlechtliche Paare seit dem 01.10.2017 heterosexuellen Ehepaaren bezüglich ihrer Adoptionsrechte im Inland gleichgestellt. Damit dürfen gleichgeschlechtliche Eheleute ebenfalls Kinder adoptieren. Laut einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen deutsche Behörden darüber hinaus auch entsprechende Adoptionen im Ausland anerkennen. Eingetragene Lebenspartner dürfen zwar gemeinsam die Vormundschaft für ein Pflegekind übernehmen, jedoch nicht gemeinsam adoptieren.

 

Adoptionsverfahren – Wie läuft eine Adoption in Deutschland ab?

 

 

Bewerbung

Entscheidet sich ein Ehepaar oder eine alleinstehende Person dazu, ein minderjähriges und nicht leibliches Kind zu adoptieren, ist eine Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts der nächste Anlaufpunkt. Im Rahmen der Bewerbung führen die Mitarbeiter der entsprechenden Stelle zunächst ein Informationsgespräch. Besteht danach immer noch der Wunsch zur Adoption, müssen alle notwendigen Unterlagen ausgefüllt bzw. zusammengetragen werden. Die Vermittlungsstelle prüft die Dokumente anschließend und stellt dabei fest, ob eine allgemeine Eignung gegeben ist. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • ausgefüllter Antrag
  • Bewerbung
  • Geburtsurkunden
  • Lebensläufe
  • Führungszeugnisse
  • Gesundheitszeugnisse
  • Heiratsurkunde
  • Nachweise zu Staatsangehörigkeit, Verdienst, Vermögen & Schulden

 

Eignungsprüfung

Nachdem die erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, finden erneut Gespräche mit den Mitarbeitern des Jugendamts statt. Im Anschluss erhalten Bewerber einen Fragebogen, in dem sie unter anderem erklären müssen, warum sie ein Kind adoptieren möchten und welche Veränderungen sie sich von der Adoption erwarten. Im nächsten Schritt beginnt das Eignungsverfahren und weitere Gespräche folgen. Wurde die Eignung abschließend festgestellt, verfassen die Mitarbeiter des Jugendamts einen Sozialbericht und die Bewerber werden in den Pool potenzieller Adoptiveltern aufgenommen. Damit beginnt die Zeit des Wartens.

Auswahl geeigneter Bewerber

Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, durchsucht die Adoptionsvermittlungsstelle gemäß § 7 AdVermiG den Bewerberpool nach den passenden Adoptiveltern. Ist dieses Verfahren abgeschlossen und wurden passende Adoptiveltern gefunden, beginnt gemäß § 1744 BGB die Phase der Adoptionspflege.

Adoptionspflegezeit

Hierbei soll sich das Kind in die Familie eingewöhnen. Die Familie wird in dieser Zeit noch weiter vom Jugendamt betreut. Die künftigen Adoptiveltern haben an dieser Stelle noch nicht die elterliche Sorge inne, sind aber gemäß § 1751 BGB bereits unterhaltspflichtig.

Adoptionsbeschluss/Adoptionsausschluss

Ist die Probezeit abgelaufen, stellen die werdenden Adoptiveltern einen Aufnahmeantrag zur Annahme des Kindes beim Notar. Der Notar lässt den Antrag dann dem Vormundschaftsgericht zukommen, das das Jugendamt anschließend um Stellungnahme bittet. Das Jugendamt reicht dann ein Gutachten ein und das Familiengericht entscheidet im Anschluss über die Adoption. Stehen die überwiegenden Interessen des Kindes dabei denen der annehmenden Adoptiveltern entgegen oder könnten das Kind gefährden, kann die Annahme gemäß § 1745 BGB versagt werden. Bei erfolgreicher Adoption erhält das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes (§ 1754 BGB).

 

Wie lange dauert es in Deutschland, ein Kind zu adoptieren?

Im Verfahren der Eignungsprüfung werden die Bewerber, wie bereits erwähnt, auf ihre Eignung als Adoptiveltern geprüft. Dafür finden Einzel- und Paargespräche mit den Mitarbeiten des Jugendamts statt. Darin werden unter anderem Fragen zur eigenen Kindheit, zur Beziehung zueinander sowie zum Kinderwunsch und zu den Zukunftsvorstellungen gestellt. Auf diese Weise soll ermittelt werden, was den potenziellen Adoptiveltern wichtig und vor allem, was ihnen zuzumuten ist.

Paar wird beraten

Paare, die sich für die Adoption eines Kindes bewerben, sollten regelmäßigen Kontakt zum Jugendamt pflegen.

Das Eignungsverfahren dauert etwa 4 bis 9 Monate. Wurde die Eignung der potenziellen Adoptiveltern festgestellt, besteht sie für zwei Jahre. Nicht zuletzt wegen dieser Langwierigkeit des Prüfungsverfahrens und der nur zwei Jahre gültigen Eignung sollten Paare regelmäßigen Kontakt zum Jugendamt pflegen. Schließlich gibt es in Deutschland etwa acht Mal mehr Paare, die ein Kind adoptieren möchten als Kinder, die adoptiert werden können.

 

Altersgrenze – Bis wann sind Adoptionen möglich?

Der Altersunterschied zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern sollte nicht mehr als 40 Jahre betragen.

Zwar schreibt der § 1743 BGB ein Mindestalter für Adoptionen vor, eine Höchstaltersgrenze für Adoptionen ist von Gesetzeswegen jedoch nicht vorgesehen. Dennoch spielt das Alter im Rahmen der Eignungsprüfung von Adoptionsbewerbern eine überaus wichtige Rolle, soll zwischen den künftigen Eltern und dem Adoptivkind doch ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen und das Kind auch im Heranwachsendenalter noch belastbare Eltern haben. Aus diesem Grund sollte der maximale Altersunterschied zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern nicht mehr als 40 Jahre betragen. In der Folge sollten Adoptionsbewerber, die bereits älter als 45 Jahre sind, nicht damit rechnen, einen Säugling zu adoptieren, sondern eher ein Adoptivkind im Alter von fünf Jahren oder älter. Bei Adoptionen im Ausland ist unter Umständen außerdem das Sachrecht des jeweiligen Staates maßgebend. Allerdings kennt das Adoptionsrecht der meisten Staaten ebenfalls keine Altershöchstgrenze.

 

Wie viel kostet eine Adoption in Deutschland?

Das Adoptionsverfahren ist im Rahmen von Inlandsadoptionen grundsätzlich nicht mit Kosten verbunden. Es fallen aber dennoch Kosten für das Familiengericht, den Notar, Beglaubigungen und Einwilligungserklärungen an. Diese halten sich mit einigen hundert Euro jedoch in Grenzen. Wird eine Adoption über private Träger abgewickelt, können unter Umständen auch höhere Gebühren anfallen. Im Rahmen von Auslandsadoptionen entstehen in jedem Fall deutlich höhere Kosten, auf die im Abschnitt „Inlands- vs. Auslandsadoption“ noch genauer eingegangen wird.

Beispielhafte Kostenzusammensetzung bei Inlandsadoptionen:

 

 

Welche staatlichen Leistungen können Adoptiveltern erhalten?

Wie leibliche Eltern können auch Adoptiveltern staatliche Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld erhalten. Darüber hinaus haben Adoptiveltern Anspruch auf folgende Familienleistungen:

Elternzeit

Bei der Elternzeit handelt es sich um eine bezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die die Betreuung und Erziehung ihres Kindes/ihrer Kinder selbst übernehmen. Dabei können Adoptiv- und Pflegeeltern bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Dies gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft. Der Anspruch auf Elternzeit besteht, sobald das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde, also mit dem Beginn der Adoptionspflege. Ansprüche auf Elternzeit enden spätestens am Tag vor dem achten Geburtstag der Kinder.

Anspruch auf eine Hebamme

Adoptiveltern haben unter der Voraussetzung, dass es sich bei ihrem Adoptivkind noch um einen Säugling handelt, Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Die Hebamme wird dann von der Krankenkasse finanziert, bei der das Baby versichert ist. Da die Kassen den Umfang dieses Anspruchs unterschiedlich festlegen, empfiehlt es sich, vorab eine Kostenübernahme einzuholen. Diese Regelungen gelten außerdem nur bei gesetzlich versicherten Kindern. Eltern privatversicherter Adoptivkinder sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen.

Weitere Hilfen & Unterstützungen

Adoptiveltern werden in der Zeit der Adoptionspflege beim Aufbau eines stabilen Eltern-Kind-Verhältnisses unterstützt. Dabei sind die Adoptionsvermittlungsstellen sowohl für die Begleitung als auch für die Beratung zuständig. Doch auch danach stehen die Mitarbeiter der entsprechenden Adoptionsvermittlungsstelle zur Verfügung. Vor allem bei Kindern mit erhöhtem Fürsorgebedarf stehen Fachkräfte unterstützend zur Seite und geben Auskunft zu weiteren Förder- und Beratungsangeboten. Darüber hinaus führen Vermittlungsstellen regelmäßig Themenabende, Seminare oder Gesprächsgruppen mit Therapeuten durch.

 

Inlands- vs. Auslandsadoption

Eltern spielen mit Ihrem Kind

Bei Auslandsadoptionen spielt es keine Rolle, ob der Aufenthaltswechsel vor oder nach der Adoption stattfindet und ob die Adoption im Herkunfts- oder Aufnahmestaat ausgesprochen wird.

Eine Auslandsadoption, die häufig auch als internationale Adoption bezeichnet wird, liegt dann vor, wenn für das Kind ein Wechsel seines Aufenthalts vom Heimatstaat in den Aufnahmestaat verbunden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Aufenthaltswechsel vor oder nach der Adoption stattfindet und ob die Adoption im Herkunfts- oder Aufnahmestaat ausgesprochen wird. Im Folgenden erfahren Sie, wie sich die Auslandsadoption hinsichtlich Voraussetzungen, Ablauf und Kosten von der Inlandsadoption unterscheidet.

Voraussetzungen für Auslandsadoptionen

Die Voraussetzungen für Auslandsadoptionen unterscheiden sich nur bedingt von denen für Inlandsadoptionen. Es gelten grundsätzlich dieselben Regelungen. Zu Unterschieden kommt es erst, wenn das ausländische Recht andere Voraussetzungen beispielsweise bezüglich des Alters der Adoptiveltern voraussetzt. Ein bedeutender Unterschied zur Inlandsadoption ist außerdem, dass die anerkannten Vermittlungsstellen im Ausland meist nur an verheiratete Paare vermitteln. Die Ehe sollte dabei mindestens seit zwei Jahren bestehen. Es sind jedoch auch Ausnahmen möglich, wenn das Paar bereits seit längerer Zeit zusammenlebt.

Ablauf von Auslandsadoptionen

Im Rahmen internationaler Adoptionen wenden sich Adoptionsbewerber zunächst an eine Auslandsvermittlungsstelle. Anschließend werden sie in einem Informationstreffen über die Auslandsadoption aufgeklärt. Entschließen sich die Adoptionsbewerber dann dazu, die Adoption eines ausländischen Kindes konkret in Betracht zu ziehen, wählen sie einen Herkunftsstaat aus und treten mit sogenannten Beratungseltern in Kontakt. Diese sichten dann alle nötigen Unterlagen und führen weitere Gespräche mit den Bewerbern. Beratungseltern werden von der Vermittlungsstelle bestimmt und haben in der Regel selbst eine internationale Adoption getätigt. Sie reichen die für die Adoption erforderlichen Unterlagen gemeinsam mit einem Bericht bei der zuständigen Vermittlungsstelle ein, die dann über die Aufnahme ins Bewerbungsverfahren entscheidet. Erst wenn diese Entscheidung positiv ausfällt, wird das Jugendamt hinzugezogen. Die Mitarbeiter des Jugendamts verfassen dann den für Auslandsadoptionen unbedingt benötigten Sozialbericht. Dieser Bericht und die anderen im Herkunftsstaat benötigten Unterlagen werden anschließend übersetzt und der dort zuständigen staatlichen oder privaten Stelle zugesendet. Die ausländische Stelle unterbreitet der deutschen Vermittlungsstelle dann bestimmte Vorschläge, die von der Adoptionsvermittlungsstelle bei positiver Bewertung den Adoptionsbewerbern eröffnet und mit ihnen besprochen werden. Entscheiden sich die Bewerber, das Kind anzunehmen, reisen sie in das Herkunftsland und holen es ab. Während des gesamten Verfahrens stehen die Mitarbeiter der Vermittlungsstellen Bewerbern beratend zur Seite.

Kosten einer Auslandsadoption

Im Gegensatz zu Inlandsadoptionen handelt es sich bei Auslandsadoptionen um relativ kostspielige Unterfangen. So erhebt das Jugendamt beispielsweise Gebühren von etwa 800 Euro. Darüber hinaus entstehen Kosten durch die ausländische Vermittlungsstelle sowie die Reisen ins Herkunftsland des Kindes. Unter Umständen kommen auch weitere Auslagen im Herkunftsland wie Verwaltungs-, Gerichts- oder Anwaltskosten hinzu. Die Beschaffung und Übersetzung der benötigten Dokumente ist ebenfalls mit Kosten verbunden. Insgesamt sollten Bewerber internationaler Adoptionen mit Kosten zwischen 15.000 und 20.000 Euro rechnen.

 

Anlaufstellen – Wer vermittelt Adoptionen?

Handschlag mit Beraterin

Paare, die ein Kind adoptieren möchten, können sich an verschiedene Anlaufstellen wenden.

Wer über eine Adoption nachdenkt, kann verschiedene Anlaufstellen kontaktieren. Dabei stehen in erster Linie die jeweiligen Landesjugendämter für Informationstreffen und Beratungsgespräche zur Verfügung. Im Rahmen von Auslandsadoptionen stellen die zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen einen weiteren Anlaufpunkt dar. Darüber hinaus stehen auch Verbände wie die Caritas, die Diakonie oder andere gemeinnützige Vereine beratend zur Seite. Auch der Evangelische Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe ist bundesweit anerkannt und unterstützt die Vermittlung von In- und Auslandsadoptionen.

Wir von Notar-Darmstadt-BP.de wünschen Ihnen alles Gute, maximalen Erfolg sowie viel Geduld und Durchhaltevermögen, sollten Sie eine Adoption im In- oder Ausland anstreben. Natürlich haben wir keinerlei Einfluss auf das Auswahlverfahren, für alle rechtlichen Belange steht Ihnen unser Fachanwalt und Notar Dr. Robert Beier LL.M. aber dennoch gerne zur Verfügung. Bei uns werden Sie nicht nur persönlich und kompetent beraten, wir machen uns auch mit Fachwissen, langjähriger Erfahrung und kostenbewussten Strukturen für Sie stark. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 06151 / 130 230 oder über unser Kontaktformular.

Häufige Fragen zum Thema Adoption

Wie läuft eine Adoption ab?
Der Ablauf einer Adoption richtet sich vor allem danach, ob es sich um eine Inlands- oder Auslandsadoption handelt. Adoptionen in Deutschland laufen grundsätzlich in folgenden Schritten ab: 1. Bewerbung 2. Eignungsprüfung 3. Auswahl geeigneter Bewerber 4. Adoptionspflegezeit 5. Adoptionsbeschluss/-ausschluss
Bis zu welchem Alter ist eine Adoption möglich?
Für Adoptionen sieht das Gesetz in Deutschland ein Mindestalter von 25 Jahren vor. Bei Adoptionen durch Ehepaare muss der jüngere Elternteil zudem mindestens 21 Jahre alt sein. Bezüglich der Altersobergrenze sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einen Altersabstand von maximal 40 Jahren zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern vor.
Wie viel kostet eine Adoption?
Eine Adoption im Inland kostet zwischen 100 und 200 Euro, wenn das Kind in Deutschland geboren wurde. Auslandsadoptionen fallen dagegen deutlich teurer aus. Hier sollte man mit Gesamtkosten zwischen 10.000 und 15.000 Euro rechnen.
Wie lange dauert es, ein Kind zu adoptieren?
Das Eignungsverfahren dauert etwa 4 bis 9 Monate. Wurde die Eignung der potenziellen Adoptiveltern festgestellt, besteht sie für zwei Jahre.
Was wird bei einer Adoption geprüft?
Welche Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt sein müssen, richtet sich unter anderem danach, ob es sich um eine Inlands- oder Auslandsadoption handelt. Grundsätzlich werden aber folgende Kriterien berücksichtigt: Alter, Persönlichkeit, Partnerschaftliche Stabilität, Verarbeitete Kinderlosigkeit, Gesundheit, Führungszeugnis, Erziehungsvorstellungen, Wohnverhältnisse, Wirtschaftliche Verhältnisse, Berufstätigkeit & Zustimmung der leiblichen Eltern

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