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Immobilienerwerb
Der Kauf einer Immobilie ist meist aus mehreren Gründen sowohl für den Erwerber als auch für den Verkäufer ein bedeutsames Rechtsgeschäft...
Bauträger
Gegenstand eines Bauträgervertrags ist die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück, das dem Erwerber erst nach Fertigstellung...
Grundschuld
Bevor ein Kreditinstitut ein Darlehen gewährt, verlangt es in der Regel die Leistung einer Sicherheit. Liegt dem Darlehensvertrag der...
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Gründung GmbH / UG
Die Gründung einer Gesellschaft ist immer der erste Schritt zur Umsetzung einer neuen Idee. Diese Idee kann ein geschäftliches Unternehmen...
Aktiengesellschaft
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG ist die Aktiengesellschaft eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Aktiengesellschaft...
Familiengesellschaften
In den nächsten zehn Jahren werden in Deutschland voraussichtlich 3,1 Billionen Euro vererbt oder verschenkt. Die Summe übersteigt...
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Testament
Das Gesetz kennt zwei Arten des notariellen Testaments: Zum einen kann dem Notar mündlich der letzte Wille erklärt werden. Der Notar nimmt...
Lebzeitige Übertragung
Gründe für Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können sehr unterschiedlich sein. Zum einen wird vielfach befürchtet, dass der...
Erbvertrag
Ein Erbvertrag unterscheidet sich grundlegend von einem Testament. Die Unterscheidung ist sehr diffizil. Ein Testament kann grundsätzlich...
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Eheverträge
Der Abschluss eines Ehevertrages eröffnet Ehegatten, Verlobten und Heiratswilligen die Möglichkeit, alle ehebezogenen familienrechtlichen...
Adoption
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Lebenspartnerschaft
Mehr denn je ist das Thema der Beziehung gleichgeschlechtlicher Personen, sei es Frau und Frau oder Mann und Mann, in aller Munde. Der...
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06151 / 130 230Anwaltsnotar - Nurnotar - Amtsnotar
Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.
Fachanwälte
Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.
Mitglied im Deutschen Anwaltverein
Dem DAV gehören insgesamt 255 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Mitglied im DAV. Über die einzelnen Arbeitsgemeinschaften profitieren angeschlossene Anwälte von einem fachlichen Austausch, was letztlich der professionellen Mandatsführung zu Gute kommt.
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