Sandra Kleber, LL.M. Rechtsanwältin und Notarin | Fachanwältin

Notarin mit dem Amtssitz in Darmstadt | Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Master of Laws (Internationales Wirtschaftsrecht)

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Sandra Kleber, LL.M. – Rechtsanwältin und Notarin (Amtssitz Darmstadt)

Fachanwältin für Erbrecht

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Familienrecht

 

Von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde ihr aufgrund der geprüften besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Erbrecht, im Arbeitsrecht und im Familienrecht gestattet, die Bezeichnungen „Fachanwältin für Erbrecht“, „Fachanwältin für Familienrecht“ und „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Frau Kleber berät daher auch Familiy Offices, Stiftungen und Familienbetriebe.

Fachanwalt wird man, indem man sich einer schriftlichen Prüfung unterzieht und über einen drei-Jahreszeitraum gegenüber einem Prüfungsgremium eine hohe Anzahl an außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren auf verschiedenen Gebieten des Familienrechts und des Arbeitsrechts nachweist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei Beauftragung eines Fachanwalts dieser auch über einen Erfahrungsschatz verfügt, den er für seine Mandanten nutzen kann.

 

Fachanwaltschaften
(mindestens drei Jahre zugelassen, erfolgreicher Abschluss einer theoretischen Prüfung, Nachweis besonderer praktischer Erfahrung innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren geprüft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main)

  • Fachanwältin für Erbrecht (insbesondere bei Familienvermögen, Testamenten, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsansprüchen)
  • Fachanwältin für Familienrecht (insbesondere bei der vorsorgenden Rechtsberatung, wie Ehe- und Erbverträge)
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht (insbesondere bei Unternehmensnachfolgen innerhalb und außerhalb der Familie)

 

Werdegang

  • Studium an den Universitäten Augsburg und Heidelberg
  • Referendariat am Landgericht Heidelberg
  • Aufbaustudium Sportrecht an der Fernuniversität Hagen
  • Anwältin in einer überregional tätigen Anwaltskanzlei mit der Spezialisierung Familienrecht
  • Gründungsmitglied der Sozietät Dr. Beier & Partner
  • Bestellung als Verfahrenspflegerin und Betreuerin unterschiedlicher Gerichte
  • Master of Laws (Internationales Wirtschaftsrecht)
  • Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Zulassung zur Fachanwältin für Erbrecht
  • Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht
  • Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Zulassung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Ernennung zur Notarin durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Darmstadt

 

Publikationen

  • „3, 2, 1… meins! …oder lieber doch Deins?!“
    Kundze, Dez. 2005 / Fratz, Nov. 2005
  • „Deshalb darf der Vierbeiner trotzdem bellen“
    Kundze, Feb. 2006
  • „Wenn der Deutsche hinfällt…“
    Kundze, März 2006
  • „Damit die Urlaubsfreude eine Freude bleibt“,
    Kundze, Mai 2006
  • „Nach der WM ist Urlaubszeit“
    Kundze, Juli 2006
  • „Ist eine in einem formnichtig befristeten Arbeitsverhältnis erklärte ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen beschränkenden Vereinbarung des Kündigungsrechts unwirksam?“, Verlag 2011, ISBN 978-3-656-18749-3

Wir sind für Sie von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar.

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