Notarin mit dem Amtssitz in Darmstadt | Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Master of Laws (Internationales Wirtschaftsrecht)
Von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde ihr aufgrund der geprüften besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Erbrecht, im Arbeitsrecht und im Familienrecht gestattet, die Bezeichnungen „Fachanwältin für Erbrecht“, „Fachanwältin für Familienrecht“ und „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Frau Kleber berät daher auch Familiy Offices, Stiftungen und Familienbetriebe.
Fachanwalt wird man, indem man sich einer schriftlichen Prüfung unterzieht und über einen drei-Jahreszeitraum gegenüber einem Prüfungsgremium eine hohe Anzahl an außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren auf verschiedenen Gebieten des Familienrechts und des Arbeitsrechts nachweist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei Beauftragung eines Fachanwalts dieser auch über einen Erfahrungsschatz verfügt, den er für seine Mandanten nutzen kann.
Fachanwaltschaften
(mindestens drei Jahre zugelassen, erfolgreicher Abschluss einer theoretischen Prüfung, Nachweis besonderer praktischer Erfahrung innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren geprüft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main)
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