GmbH gründen – Kosten, Mini-GmbH, Schritte & Co.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gibt es schon sehr lange. Nicht zuletzt deshalb genießt Sie ein hohes Ansehen bei Geschäftspartnern, Kunden und Geldgebern. Sie gehört zu den beliebtesten Rechtsformen. Aber für welche Geschäftsideen eignet sich die „Grande Dame“? Wie unterscheidet sie sich von anderen Gesellschaftsformen? Welche Vor- und Nachteile bietet die GmbH? Wie wird sie gegründet und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Diese und viele weitere Fragen klären wir in diesem Beitrag.

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Autor: Dr. Robert Beier, LL.M. Dr. Robert Beier, LL.M.

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte sorgfältig geplant werden.

 

Was ist eine GmbH?

Die Abkürzung GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wie Unternehmergesellschaften (UGs), Aktiengesellschaften (AGs) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) gehört auch die GmbH zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind rechtlich eigenständig und werden als juristische Personen betrachtet. Sie können im Namen einer GmbH also Verträge abschließen. Inhaber der GmbH sind die Gesellschafter, wobei es sich auch nur um eine einzelne Person handeln kann. Der oder die Gründer haften außerdem nicht mit ihrem Privatvermögen. Das macht die GmbH vor allem für Unternehmensgründer zu einer beliebten Rechtsform. Die Rechtsgrundlagen sind im GmbH-Gesetz (GmbHG) verankert. Da GmbHs juristisch als Handelsgesellschaften gelten, ist auch das Handelsgesetzbuch (HGB) eine wichtige Rechtsgrundlage. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, ist mindestens eine natürliche Person nötig. Darüber hinaus können aber beliebig viele Gesellschafter, juristische Personen und rechtsfähige Gesellschaften an der Gründung beteiligt sein.

Neben der klassischen Form gibt es außerdem folgende Variationen:

  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • gemeinnützige GmbH (gGmbh)
  • Ein-Personen-GmbH
  • GmbH & Co. KG

Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind rechtlich eigenständig und werden als juristische Personen betrachtet.

 

Die Mini-GmbH

Seit November 2008 besteht die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Sie wird auch häufig als „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ bezeichnet. Diese Bezeichnungen deuten bereits auf die wichtigsten Eigenschaften für Existenzgründer hin. Die UG bezeichnet keine neue Gesellschaftsform, sondern lediglich eine Unterform der GmbH und soll als Einstiegsvariante dienen. Aus diesem Grund können UGs bereits mit einem Euro Startkapital und einfachen Gründungsmodalitäten gegründet werden. Vor allem die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen machen diese Gesellschaftsform so attraktiv für Existenzgründer.

Wichtig! Als Existenzgründer sollten Sie unbedingt bedenken, dass das niedrige Stammkapital der Gesellschaft schnell zur Zahlungsunfähigkeit führen kann. Darüber hinaus gestaltet sich auch die Aufnahme von Krediten häufig als schwierig.

 

Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG stellt eine Mischung aus den Rechtsformen GmbH und Kommanditgesellschaft (KG) dar. Laut Definition ist sie aber eine Kommanditgesellschaft und damit eine Personen- und keine Kapitalgesellschaft, wie die GmbH. Der Komplementär der KG ist normalerweise der Gesellschafter, der persönlich mit seinem privaten Vermögen haftet. Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich beim Komplementär aber nicht um eine natürliche Person, sondern um eine GmbH. Dabei haftet die GmbH unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Wenn darüber hinaus keine natürliche Person als zweiten Komplementär gibt, gibt es auch keinen Gesellschafter, der uneingeschränkt haftet.

 

Unterschiede zu anderen Gesellschaftsformen

UG, GbR und OHG sind überaus beliebte Alternativen zur GmbH-Gründung. Um sich einen Überblick zu verschaffen und sich für die geeignetste Rechtsform zu entscheiden, haben wir alle Gemeinsamkeiten und Unterschiede in folgender Tabelle übersichtlich zusammengefasst:

 

Vor- & Nachteile der GmbH

Die GmbH ist eine überaus beliebte Rechtsform bei Existenzgründern. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte jedoch gut überlegt sein. Denn bei allen Vorteilen dieser Rechtsform bringt diese natürlich auch Nachteile mit sich, die viele Unternehmensgründer erst im Nachhinein erkennen. Dem kann vorgebeugt werden, indem man sich rechtzeitig mit den Vor- und Nachteilen auseinandersetzt. Dabei hilft folgende Auflistung aller Pros und Contras:

 

 

Hohe Flexibilität

Ein großer Vorteil der GmbH ist das hohe Maß an Flexibilität. Das zeigt sich bereits bei der Gründung. Diese ist für jeden gesetzlich rechtmäßigen Zweck erlaubt. Es spielt also keine Rolle, ob ein Künstler oder ein Finanzdienstleister eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen möchte. Flexibel zeigt sich die Rechtsform der GmbH außerdem bei:

  • der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags
  • dem Wechsel von Gesellschaftern, solange dies nicht explizit im Gesellschaftsvertrag eingeschränkt wird
  • der Unternehmensnachfolge

Darüber hinaus besteht bei GmbHs die Möglichkeit, einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn eine Person mit speziellen Kenntnissen das Unternehmen führen soll, die anderenfalls nur eingeschränkt vorhanden wären.

 

Beschränkte Haftung

Im Gegensatz zu Personengesellschaften sieht die GmbH keine persönliche Haftung der Gesellschafter vor. Das ist für viele ein entscheidender Grund bei der Entscheidung für die GmbH. Auf diese Weise reduziert sich das Risiko für alle Beteiligten. Das fällt vor allem in bestimmten Berufen, die mit hohen Risiken einhergehen, ins Gewicht. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Verletzt der Geschäftsführer einer GmbH beispielsweise seine Sorgfaltspflicht, muss er mit seinem Privatvermögen haften.

 

Steuerliche Vorteile

Ob eine GmbH wirklich steuerliche Vorteile mit sich bringt, hängt vor allem davon ab, wie die Gewinne verwendet werden. Werden diese beispielsweise nicht ausgeschüttet, sondern in neue IT investiert, fällt anstatt der Einkommenssteuer die deutlich niedrigere Körperschaftssteuer an. Dieser Vorteil ist aber hinfällig, sobald die Gewinne ausgeschüttet werden. In diesem Fall greift nämlich die Kapitalertragssteuer. Die Gewerbesteuer ist bei der GmbH immer zu entrichten. Ein weiteres Beispiel für die steuerlichen Vorteile einer GmbH sind die Freibeträge für Gesellschafter von Familienunternehmen. Wird zum Beispiel eine „atypische stille Gesellschaft“ installiert, wird das Unternehmen gewerblich wie eine Personengesellschaft behandelt. Damit verfügt es über einen Freibetrag von 24.500 Euro und zahlt weniger Steuern. Geschäftsführer können ihre Gehälter außerdem als Betriebsausgabe deklarieren und so ebenfalls Steuern sparen.

 

Eigene Rechtsfähigkeit

GmbHs sind Kapitalgesellschaften und damit juristische Personen. Das bedeutet, dass im Namen der GmbH Geschäfte abgeschlossen werden können. So können zum Beispiel Immobilien oder Anteile an anderen Unternehmen erworben werden. Dabei wird die GmbH von der Geschäftsführung nach außen vertreten. Unternehmensgründer haben die Möglichkeit, im Hintergrund zu bleiben.

 

Hohes Ansehen (auch im Ausland)

Obwohl Gläubiger wegen der Haftungsbeschränkung leer ausgehen können, genießt die GmbH sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene ein hohes Ansehen. Das liegt vor allem an der Kapitalaufbringung und dem Eintrag ins Handelsregister. GmbHs sind für Unternehmen, die eine internationale Präsenz anstreben, also besonders vorteilhaft.

 

Sacheinlagen

Eine weitere Besonderheit der GmbH ist, dass Gesellschafter im Rahmen der Gründung nicht nur Kapitaleinlagen, sondern auch Sacheinlagen in das Stammkapital einbringen können. Eine Ausnahme bilden hier die Ein-Mann-GmbHs.

 

Gründung als Einzelperson oder Team

Gesellschaften mit beschränkter Haftung können sowohl von Einzelpersonen als auch im Team gegründet werden. Bei der Gründung durch eine einzelne Person spricht man von einer „Ein-Personen-GmbH“ oder auch „Ein-Mann-GmbH“. Hier ist der Gründer Gesellschafter und Geschäftsführer in einer Person.

 

 

Hohes Mindestkapital

Die Nachteile der GmbH werden ebenfalls direkt während der Gründung deutlich. So ist die Gründung einer gewöhnlichen GmbH beispielsweise nur möglich, wenn Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufbringen können. Dabei muss die Hälfte dieser Summe bereits zur Gründung eingezahlt werden. Es besteht zwar die Möglichkeit, Sachwerte beizutragen, die Summe von 25.000 Euro kann aber dennoch nicht jeder ohne Weiteres aufbringen. Geldgeber wie Banken und Privatinvestoren nehmen bei der GmbH-Gründung daher häufig eine zentrale Rolle ein.

 

Hoher Arbeitsaufwand

GmbHs gehen mit einem hohen Arbeitsaufwand einher. Allein die Gründung gestaltet sich verhältnismäßig aufwendig. Neben der notariellen Beurkundung ist hier auch die Eintragung ins Handelsregister notwendig. Die Unternehmensführung erfordert durch Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten viel Sorgfalt und die Bereitschaft, Zeit in administrative Aufgaben zu investieren.

 

Persönliche Haftung

Eigentlich haften Gesellschafter einer GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen. Wie bereits erwähnt, gibt es hier jedoch einige Ausnahmen. Außerdem unterscheidet sich die Haftungsbeschränkung von Gesellschaftern von der Geschäftsführung. Verletzen Geschäftsführer zum Beispiel ihre Sorgfaltspflicht, haften sie mit ihrem Privatvermögen. Auch bei der Aufnahme von Krediten ist es häufig unumgänglich, persönlich in Haftung zu gehen. Kommt eine GmbH den steuerlichen Verpflichtungen nicht nach, drohen außerdem Sanktionen.

 

Trennung zwischen Gesellschafter- und Gesellschaftsvermögen

Bei der GmbH ist das Vermögen der Gesellschaft strikt vom Vermögen der Gesellschafter getrennt. So kann es fatale Folgen haben, wenn sich ein Gesellschafter einmal an der Kasse der Gesellschaft bedient. Gewinne werden in der Regel abhängig vom Geschäftsanteil ausgeschüttet. Für diese Ausschüttung ist, anders als bei der Personengesellschaft, ein Gesellschafterbeschluss nötig. Vor allem in der Praxis erweist sich die Trennung von Gesellschaftsvermögen und Gesellschaftervermögen immer wieder als Stolperstein.

 

Publikationspflicht

Die GmbH unterliegt strengen Vorschriften im Hinblick auf Buchführung und deren Veröffentlichung. So muss zum Beispiel der Jahresabschluss veröffentlicht werden. Anhand dieses Jahresabschlusses können sich aber nicht nur Gesellschafter, sondern auch Konkurrenten einen Überblick der Geschäftslage verschaffen.

 

GmbH-Gründung

Was sind die Voraussetzungen? In welchen Schritten verläuft die Gründung? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Eine Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag.

 

Voraussetzungen

Im Rahmen der GmbH-Gründung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen als Gründer
  • Mindesteinlagen von insgesamt 12.500 Euro
  • Stammkapital von mindestens 25.000 Euro
  • notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
  • Eintragung ins Handelsregister

 

Bei der Existenzgründung wird außerdem zwischen zwei Varianten unterschieden: der Bargründung und der Sachgründung. Die Bargründung ist die deutlich einfachere und schnellere Option. Hier bringen Gesellschafter das notwendige Mindest- und Stammkapital in bar auf. Die Sachgründung gestaltet sich dagegen etwas komplizierter. Hier werden Mindest- und Stammeinlagen vor allem durch Sachwerte geleistet. Dabei müssen sämtliche Sachwerte im Gesellschaftsvertrag beschrieben und geschätzt werden. Auch ein Sachgründerbericht ist anzufertigen. Bei der Eintragung ins Handelsregister sind außerdem sämtliche Unterlagen, die für eine Sacheinlage benötigt werden, vorzulegen.

Im Rahmen der GmbH-Gründung wird zwischen Bar- und Sachgründung unterschieden.

 

Ablauf

Die Gründung einer GmbH ist entgegen vieler Erwartungen gar nicht so unkompliziert. Mit ausreichend Grundwissen und gegebenenfalls professioneller Unterstützung gelingt sie in der Regel aber sauber. Wir von Notar-Darmstadt-BP.de zeigen Ihnen daher die wichtigsten Schritte, die Sie im Rahmen Ihrer Existenzgründung beachten sollten.

 

 

  1. Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages

Zuallererst sollte geklärt werden, wer an der Gründung beteiligt sein soll und was die konkrete Geschäftsidee ist. Diese und weitere Formalien sind dann im Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Die Gründung mithilfe eines Musterprotokolls kann eine sinnvolle Alternative sein. Dies ist aber nur bis zu einer Grenze von drei Gründern sinnvoll. Wenn Sie sich dagegen für einen individuellen Gesellschaftsvertrag entscheiden, ist die Beratung durch einen Notar oder Anwalt empfehlenswert. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

  1. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages

Der nächste Schritt nach der Erstellung des Gesellschaftsvertrages ist dessen notarielle Beurkundung. Hierzu muss ein Termin mit einem Notar vereinbart werden, an dem alle Gesellschafter anwesend sind. Nachdem der Notar den Vertrag dann allen Anwesenden nochmals vorgelesen hat, müssen diese unterschreiben. Anschließend erfolgt die notarielle Beglaubigung und der Notar erstellt eine Gesellschafterliste. Nach dem Notarbesuch wird aus der „Vorgründergesellschaft“ eine „GmbH in Gründung“. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister wird aus der „GmbH i.G.“ die GmbH.

 

 

  1. Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto

Im nächsten Schritt müssen Gründer ein Geschäftskonto bei einer beliebigen Bank eröffnen. Auf dieses Konto muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals (12.500 Euro) eingezahlt werden. Das Geldinstitut muss die Einzahlung dann unbedingt bescheinigen. Diese Bescheinigung wird für den nächsten Schritt, die Eintragung ins Handelsregister, benötigt.

 

  1. Eintragung ins Handelsregister

Um die GmbH ins Handelsregister eintragen zu lassen, legen Sie den Nachweis zur Einzahlung der Stammeinlage einem Notar vor. Er nimmt dann Kontakt zum zuständigen Amtsgericht auf. Ist die Anmeldung erfolgt, erhalten Sie eine entsprechende Information und Post vom Finanzamt.

 

  1. Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Anmeldung beim Handelsregister erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater beim Ausfüllen helfen, wenn Sie an manchen Stellen Fragen haben oder unsicher sind. Neben dem ausgefüllten Fragebogen verlangt das Finanzamt auch einige Unterlagen, wie den Handelsregisterauszug und den Gesellschaftsvertrag. Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Steuernummer. Mit ihr können Sie offiziell Rechnungen im Namen der Unternehmung schreiben.

 

  1. Gewerbe anmelden

Um mit der GmbH offiziell Geschäfte führen zu können, muss außerdem ein Gewerbe angemeldet werden. Hierfür ist der ausgefüllte Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen. Solche Gewerbescheine sind häufig online zu finden. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name & Rechtsform des Unternehmens
  • Anzahl juristischer Vertreter
  • Adresse & Kontaktdaten des Unternehmens
  • geschäftliche Aktivitäten
  • Ort und Nummer des Handelsregistereintrags

 

  1. Anmeldung bei anderen Ämtern und Behörden

Ein letzter Schritt bei der GmbH-Gründung ist die Anmeldung bei diversen anderen Anlaufstellen. So ist die Anmeldung bei der IHK oder HWK für Gewerbetreibende grundsätzlich Pflicht. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, muss für die GmbH außerdem eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft wird nicht selten vergessen. Sie sollte innerhalb einer Woche nach der Gründung erfolgen. Je nach geplanter Tätigkeit sind auch Wege zum Bauamt oder zum Ordnungsamt nötig.

 

Kosten

Die Kosten für die GmbH-Gründung belaufen sich auf einen mittleren drei- bis niedrigen vierstelligen Betrag.

 

Die Höhe der Kosten einer GmbH-Gründung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann aber von einem mittleren drei- bis niedrigen vierstelligen Betrag ausgegangen werden. Die wichtigsten Kostenpositionen sind:

 

  • Kosten für den Gesellschaftsvertrag
  • Notarkosten für die Beurkundung und Anmeldung
  • Kosten für die Eintragung ins Handelsregister
  • Kosten eines Steuerberaters für die Erstellung der Eröffnungsbilanz

 

Die Kosten für den Gesellschaftsvertrag hängen hauptsächlich davon ab, ob eine bestehende Vorlage verwendet wird oder ob man sich von einem Anwalt umfangreich beraten lässt. Letzteres ist vor allem bei komplexeren Gründungen und Beteiligungen externer Kapitalgeber empfehlenswert. Die Notarkosten für Beurkundungs- und Anmeldungsvorgänge sind vom Gegenstandswert der Gesellschaft, der Zahl der Gesellschafter und den Aufgaben des Notars abhängig. Die Eröffnungsbilanz ist bei der GmbH-Gründung unbedingt erforderlich. Die Kosten richten sich hauptsächlich danach, ob die Leistung eines Steuerberaters in Anspruch genommen wird. Weitere Kosten, die im Rahmen der GmbH-Gründung anstehen, sind die Mitgliedsbeiträge bei der IHK oder HWK. Die Zahlungsaufforderung erhalten Gründer in der Regel kurz nach der Existenzgründung. Die nachfolgende Übersicht soll einen detaillierten Einblick in die Gründungskosten geben:

 

 

Beurkundung des Gesellschaftsvertrages

Die Kosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages sind unumgänglich. Bei Ein-Personen-GmbHs fallen dafür Gebühren in Höhe von 125 Euro an. Bei GmbHs mit mehr als einem Gesellschafter wird die doppelte Gebühr berechnet. Die Bestellung des Geschäftsführers und die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung können Gründer grundsätzlich selbst erledigen, da keine notarielle Beurkundung nötig ist. Hier müssen Gründer aber selbst Sorge tragen, dass die Beschlussfassung korrekt ist. Entscheiden Sie sich dafür, Hilfe von einem Notar in Anspruch zu nehmen, fallen bei Ein-Personen-GmbHs Gebühren in Höhe von 250 Euro und bei GmbHs mit mehreren Gesellschaftern in Höhe von 134 Euro an.

 

Erstellung der Gesellschafterliste

Auch die Erstellung der Gesellschafterliste ist grundsätzlich ohne notarielle Hilfe möglich. Allerdings beinhaltet die Erstellung durch einen Notar auch die Abstimmung der Firmierung mit der IHK. Für diesen Fall betragen die Kosten bei Ein-Personen-GmbHs 57,60 Euro und bei „Mehrpersonen“-GmbHs 96 Euro. Bei der Erstellung ohne Notar besteht das Risiko, dass die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht wegen Firmierungsproblemen vorerst abgelehnt wird. Das bedeutet nicht nur einen Zeitverlust, sondern auch die Verursachung weiterer Kosten.

 

Überwachung der Stammkapitaleinzahlung

Die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung durch einen Notar ist im Sinne eines reibungslosen Eintragungsprozesses äußerst empfehlenswert. Hierfür entstehen Gebühren in Höhe von 62,50 €.

 

Post- und Telekommunikationsgebühren

Die Post- und Telekommunikationsgebühren sowie die Kosten für Kopien und Ausdrucke werden vom Notar als Pauschalbeträge abgerechnet. Die Höhe der dafür anfallenden Kosten können Sie der Tabelle entnehmen.

 

Zusammenfassung

Die GmbH zählt zur Gruppe der Kapitalgesellschaften und wird als eigenständige kuristische Person betrachtet.

 

Allgemeines zur GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften und wird dementsprechend als rechtlich eigenständige juristische Person betrachtet. Inhaber sind die Gesellschafter und Unternehmensgründer und haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Es gibt verschiedene Unterformen der GmbH. Als Einstiegsvariante gilt die Unternehmergesellschaft (UG). Sie kann bereits mit einem Startkapital von einem Euro gegründet werden.

 

Vor- und Nachteile einer GmbH

Wie alle Gesellschaftsformen bietet auch die GmbH verschiedene Vor- und Nachteile. Vor allem bei Existenzgründern ist die Rechtsform überaus beliebt. Das liegt vor allem an der hohen Flexibilität, der beschränkten Haftung, steuerlichen Vorteilen und daran, dass GmbHs sowohl von einer als auch von mehreren Personen gegründet werden können. Weitere Vorteile sind die eigene Rechtsfähigkeit sowie das hohe Ansehen. Darüber hinaus können nicht nur Kapital-, sondern auch Sacheinlagen in das Stammkapital eingebracht werden. Nachteile der GmbH sind das verhältnismäßig hohe Mindestkapital von 25.000 Euro bei der Gründung einer gewöhnlichen GmbH, der hohe Arbeitsaufwand und die persönliche Haftung. Die Trennung zwischen Gesellschafter- und Gesellschaftsvermögen kann sowohl vorteilhaft als auch problematisch sein. Weitere Nachteile sind die Publikationspflicht und die persönliche Haftung, die unter bestimmten Umständen möglich ist.

 

Gründungsvoraussetzungen

Damit eine GmbH gegründet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Hierzu zählen vor allem eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen als Gründer, Mindesteinlagen in Höhe von 12.500 Euro und ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag sowie die Eintragung ins Handelsregister sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen.

 

Ablauf der GmbH-Gründung

Die eigentliche Gründung beginnt mit dem Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages und dessen notarieller Beurkundung in Anwesenheit aller Gesellschafter. Im nächsten Schritt gilt es, ein Geschäftskonto zu eröffnen und die Stammeinlagen einzuzahlen. Danach erfolgen die Eintragung ins Handelsregister sowie die Gewerbeanmeldung. Nach der Anmeldung beim Finanzamt sind in der Regel noch weitere Anmeldevorgänge bei anderen Ämtern und Behörden nötig.

 

Gründungskosten

Die Kosten für die Gründung einer GmbH richten sich nach verschiedenen Kostenpositionen. Zu den wichtigsten gehören die Kosten für den Gesellschaftsvertrag, Notarkosten für Beurkundungs- und Anmeldevorgänge, die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sowie ggf. die Kosten eines Steuerberaters für die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Grundsätzlich kann von einem mittleren drei- bis niedrigen vierstelligen Bereich ausgegangen werden.

 

Wir unterstützen Sie gern!

Der Vorgang einer GmbH-Gründung ist, wie Sie sehen, nicht ganz unkompliziert. Es ist daher immer ratsam, sich so früh wie möglich Unterstützung bei einem Anwalt oder Notar zu suchen. Wir von Notar-Darmstadt-BP.de helfen Ihnen gern bei der Gründung Ihrer GmbH oder anderen Anliegen im Bereich Gesellschaftsrecht. Bei uns erhalten Sie eine persönliche und kompetente Beratung. Mit Fachwissen, langjähriger Erfahrung und kostenbewussten Strukturen setzen wir uns gerne für Sie ein. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 06151 / 130 230 oder über unser Kontaktformular.

 

Checkliste

Damit Sie im Rahmen der GmbH-Gründung keine wichtigen Schritte auslassen und zu jeder Zeit wissen, an welcher Stelle im Gründungsprozess Sie sich befinden, haben wir Ihnen die folgende Checkliste zusammengestellt:        

  1. Was ist die Geschäftsidee/der Unternehmensgegenstand?
  2. Wer soll an der Gründung beteiligt sein?
  3. Unternehmensnamen festlegen
  4. Wie hoch soll das Stammkapital sein?
  5. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
  6. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags & Erstellung der Gesellschafterliste
  7. Geschäftskonto eröffnen
  8. Einzahlung des Stammkapitals
  9. Eintragung ins Handelsregister
  10. Briefkasten einrichten
  11. Anmeldung beim Finanzamt
  12. Gewerbeanmeldung
  13. Anmeldung bei anderen Ämtern und Behörden
  14. Versicherungen abschließen
  15. Geschäftspapiere mit notwendigen Informationen für den Schriftverkehr erstellen

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