Unternehmervorsorgevollmacht
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Sicherheit für Unternehmer durch Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht für das Unternehmen (Unternehmervorsorgevollmacht) ist grundsätzlich eine widerrufliche Generalvollmacht. Sie dient zur Absicherung in Fällen der Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB). Bei Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers z.B. durch Krankheit oder Unfällen kommt die Vorsorgevollmacht zum Tragen. Es wird also vorausgesetzt, dass Sie als Person nicht mehr in der Lage sind, einen eigenen Willen zu bilden oder diesen Dritten verständlich zu übermitteln. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihr Unternehmen zu vertreten und Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers (also in Ihrem Sinne) zu treffen. Dementsprechend sichern Sie durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht das Fortlaufen Ihres Betriebes.
Informationen zur Gestaltung einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung außerhalb eines Unternehmens finden Sie unter diesem Link: Vorsorgevollmacht
Wird der Geschäftsführer einer GmbH auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit geschäfts- und handlungsunfähig, so verliert dieser gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG sein Geschäftsführeramt. Solch ein Umstand ist besonders bei einer Einmann-GmbH ohne eine Vorsorgevollmacht für das Unternehmen fatal. Das Unternehmen bleibt ohne einen Bevollmächtigten bis zur Bestellung eines Notgeschäftsführers führungslos. Die Folge ist bei kleinen Unternehmen nicht selten die Insolvenz. Eine Vorsorgevollmacht garantiert Ihnen in einem Notfall, dass Ihr Unternehmen ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Zwar kann man auch auf die Bestellung eines vom Amtsgericht bestellten Betreuers gemäß §§ 1896ff. BGB setzen, doch dieser ist unter Umständen unternehmerisch unerfahren. In diesem Fall dient ein solcher als Betreuer als als Unternehmer.
Grundsätzlich wird eine Vorsorgevollmacht als eine Generalvollmacht gemäß § 167 BGB erteilt. Hierdurch wird die benannte Person zur Führung des Unternehmens berechtigt. Anders als eine Vorsorgevollmacht im privaten Bereich sind bei einem Unternehmen genauere Formulierungen sowie konkrete Anweisungen unabdingbar. Deshalb sollten Sie für Ihr Unternehmen eine zusätzliche Unternehmervollmacht zu Ihrer privaten Vollmacht ausstellen. Wichtig ist hierbei, dass Sie an den Bevollmächtigten genaue Anweisungen geben. Für ein zufriedenstellendes Ergebnis sollten Sie daher folgende Punkte beachten:
Im Außenverhältnis sollten Sie dem Vertreter alle Rechte zur Führung Ihres Unternehmens einräumen, sodass dieser das Unternehmen problemlos leiten kann. Genau genommen wird folglich eine unbeschränkte Vollmacht im Außenverhältnis erteilt. So wird eine Betreuung von staatlicher Seite gemäß § 1896 Abs. 2 BGB vermieden.
Entgegen dem Außenverhältnis ist im Innverhältnis zu empfehlen, bestimmte Einschränkungen vorzunehmen und genaue Anweisungen zu erteilen. Hierdurch wahren Sie als Unternehmer im Ernstfall, dass Ihr Bevollmächtigter die von Ihnen bestimmten Ziele verfolgt. Aber nicht nur Sie profitieren von solch einer Einschränkung. Auch der Bevollmächtigte wird durch die von Ihnen aufgestellten Regularien in seiner Haftungsgefahr geschützt. Liegt der Vollmacht im Innenverhältnis nicht bloß eine Gefälligkeit, sondern beispielsweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde, so muss der Bevollmächtigte gemäß § 276 BGB für Pflichtverletzungen haften. Dies kann jedoch vertraglich minimiert werden, indem zum Beispiel eine Haftung lediglich auf Vorsatz sowie grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird.
Beachten Sie bei der Erstellung der Anweisung, dass Ihr Unternehmen nie still steht. Häufig besteht der Irrglaube, dass der Unternehmer sehr genaue Anweisungen zur Fortführung seines Unternehmens, zum Verkauf oder der Liquidation erteilen soll. Dies ist grundsätzlich auch nicht falsch, doch bedenken Sie, dass die Marktlage sich von Zeit zu Zeit deutlich ändern kann. So können durch Marktänderung die von Ihnen erteilten Anweisungen plötzlich überholt sein. Ein Teil aus der Fachwelt empfiehlt daher, dass Sie immer wieder Ihre Anweisungen überholen und aktualisieren. Doch ist dies ebenso aufwendig. Um die Gefahr einer überholten Anweisung und der daraus resultierenden Handlungseinschränkung seitens des Bevollmächtigten zu vermeiden, wird eine zum Einzelfall abgestimmte Regelung für das Innenverhältnis für Ihr Unternehmen empfohlen.
Hier finden Sie einige Punkte, die Sie klären sollten, bevor Sie Ihre Vorsorgevollmacht für Ihr Unternehmen verfassen:
Bei der Auswahl des Bevollmächtigten muss der Unternehmer ein besonderes Augenmerk auf die Fähigkeiten des Ausgewählten hinsichtlich der Führung eines Unternehmens legen. Mithin sollte der Ausgewählte das Unternehmen auch im Sinne des ausgefallenen Unternehmers leiten. Hierfür können auch nahe Verwandte oder der Ehegatte in Betracht kommen. Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben sind Eheleute sowie Familienangehörige nicht automatisch vertretungsberechtigt. Es gelten folglich die §§ 164ff. BGB sowie §§ 662ff. BGB. Bei der Wahl eines Familienangehörigen sollte man jedoch vorsichtig sein, denn oft fehlt es bei Familienangehörigen an den unternehmerischen Kenntnissen. Daher wird empfohlen, die Wahl Ihres Vertreters auf eine Person mit den erforderlichen Qualifikationen sowie ausreichender Berufserfahrung zu legen. Sollten Sie sich doch für ein Familienmitglied entscheiden, welchem die nötige Fachkenntnis fehlt, so empfiehlt es sich die Berufung eines zusätzlichen Betreuers. Hierfür würde sich am besten ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens anbieten, welchem Sie 100%ig vertrauen.
Wie schon angesprochen, ist die Hilfe einer weiteren Person in manchen Fällen sehr hilfreich. Erteilen Sie daher Ihrem Bevollmächtigten das Recht, eine Untervollmacht aussprechen zu dürfen. Der Vorteil liegt in der Möglichkeit, das Unternehmen in verschiedene Verantwortungsbereiche aufzuteilen. Hierdurch kann das reibungslose Fortlaufen Ihres Unternehmens gesichert werden.
Prinzipiell können Sie jederzeit Ihre Vorsorgevollmacht widerrufen. Doch dies ist nur möglich, solange Sie körperlich sowie geistig fähig sind, diese Vollmacht zu widerrufen. Demnach müssen Sie im Zeitpunkt Ihres Widerrufes für die Vorsorgevollmacht für das Unternehmen geschäftsfähig sein. Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Vollmacht zu widerrufen, nämlich entweder schriftlich oder aber mündlich. Es wird jedoch empfohlen, den Widerruf schriftlich zu erklären. Hierdurch sind Sie im schlimmsten Fall abgesichert und können den erklärten Widerruf belegen. In der Widerrufserklärung sollte die Person, welche die Bevollmächtigung erteilt hat sowie die Person, welche bevollmächtigt wurde, namentlich genannt sein. Der Widerruf ist grundsätzlich dem Bevollmächtigten gegenüber zu erklären.
Unsere Vorlage wird gerade übararbeitet. In Kürze finden Sie an dieser Stelle wieder einen Link, mithilfe dessen Sie sich ein Muster für eine Unternehmervorsorgevollmacht herunterladen können.
Unsere Vorlage wird gerade übararbeitet. In Kürze finden Sie an dieser Stelle wieder einen Link, mithilfe dessen Sie sich ein Muster für den Widerruf einer Unternehmervorsorgevollmacht herunterladen können.
Eine auf Sie zugeschnittene Vorsorgevollmacht für Ihr Unternehmen ist genauso unerlässlich, wie Ihre private Absicherung. Sie kann das Fortbestehen Ihres Unternehmens sowie viele Arbeitsplätze sichern. Beachten Sie, dass Sie die Bevollmächtigten in Ihrer Vorsorgevollmacht für das Unternehmen informieren, sodass sich diese schon einmal für den Ernstfall mit der Materie vertraut machen können. Es empfiehlt sich darüber hinaus einen sog. Notfallordner anzulegen. Aus diesem ergeben sich alle wichtigen Informationen zum Führen Ihres Unternehmens.
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