Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes (Bundesnotarkammer). Er betreut die Beteiligten daher unabhängig und unparteiisch. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert. Der Notar ist Vertrauensperson aller Beteiligten. Er ist deshalb zur vollständigen Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Notar können und sollten Sie deshalb alle vertraulichen Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbaren. Nur so kann er die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen. Wenn Sie Ihren Notar in Darmstadt konsultieren, sollten Sie Folgendes wissen:
Notarielle Geschäfte sind für die Beteiligten regelmäßig bedeutsame Verträge, wichtige Beurkundigungen oder Beglaubigungen. Für den erfahrenen Geschäftsmann sind sie ebenfalls ein Muss, auch wenn ähnliche Verträge schon vielfach geschlossen wurden.
Für uns gilt daher in jedem Fall, folgendes sicherzustellen:
Wenn Sie einen ersten Termin im Notarbüro wahrnehmen, sollten Sie die für Sie wichtigen Unterlagen direkt mitführen. Sämtliche Unterlagen können gescannt oder kopiert werden. Haben Sie eine Unterlage dabei, welche nicht benötigt wird, ist das nicht so schlimm.
Selbstverständlich können Sie auch bereits die Ausweispapiere mitbringen. Der Notar kann sich dann bereits im ersten Termin über Ihre Identität rechtssicher Klarheit verschaffen. Böse Überraschungen im Beurkundungstermin, dass bspw. der Personalausweis nicht mehr gültig ist, können damit vermieden werden.
Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte Ihre Ausweispapiere mit. Bestenfalls verfügen Sie über einen gültigen Personalausweis. Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, bringen Sie ihn bitte dennoch mit. Alternativ können Sie auch einen Reisepass vorlegen. Bei vielen Geschäften genügt notfalls auch die Vorlage eines Führerscheins. Bei Grundstückskaufverträgen benötigen Sie allerdings grundsätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sollen familienrechtliche Beurkundungen aufgenommen werden – hierzu zählen insbesondere Eheverträge, Testamente, Erbverträge – benötigt der Notar die Heiratsurkunde sowie grundsätzlich auch eine Geburtsurkunde der Beteiligten. Gleiches gilt für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins.
Selbstverständlich unterrichtet Sie unser Büro vor einer Beurkundung schriftlich über die von Ihnen mitzuführenden Dokumente.
Sie können uns sämtliche Dokumente auch bereits vor dem Tag der Beurkundung zukommen lassen, per Post, Abgabe beim Sekretariat oder Einwurf in den Briefkasten. Das erlaubt uns, für den Beurkundungstermin bereits alles vorzubereiten, so dass abermals keinerlei Wartezeiten entstehen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, rufen Sie uns einfach an: 06151 / 130 230. Auch können Sie uns eine Email schreiben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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