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Bei Gericht

Anwälte vor Gericht

Jedermann hat das Recht, sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. In Zivilprozessen vor den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Dennoch hat jedermann das Recht, sich dennoch von einem Anwalt vertreten zu lassen. In den allermeisten Fällen wird dieses Recht auch wahrgenommen.

In Zivilprozessen vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof besteht darüber hinaus sogar die Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Diese Verpflichtung soll den Bürger schützen. Es soll sichergestellt sein, dass jedermann auch wirklich seine rechtsstaatlichen Rechte wahrnimmt.

In einem Strafprozess oder in einem Bußgeldverfahren wird der Rechtsanwalt oft als Verteidiger bezeichnet.

Vorbereiten und abraten von einer Klage

Ein guter Rechtsanwalt wird seine Mandanten ausführlich und sehr direkt über Chancen und Risiken einer einzureichenden Klage informieren. Vorbereitung und Abraten von einer Klage gehören damit zwangsläufig zusammen. Selbstverständlich wird ein Anwalt seinen Mandanten bereits außergerichtlich von einer Inanspruchnahme abraten, wenn keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht. Allerdings kann ist es vielfach so, dass sich Sachverhalte erst im Laufe der außgerichtlichen Auseinandersetzung entwickeln. Zeigt sich, dass die Sache aussichtslos ist, dann wird der Rechtsanwalt seinen Mandanten von der Klage abraten.

Selbstverständlich treten Situationen auf, in denen im Vorfeld nicht klar ausgemacht werden kann, ob eine Klage ganz oder zu Teilen für sich entschieden werden kann. In diesem Fall ist das Prozessrisiko sorgfältig abzuwägen. Der Rechtsanwalt wird seinem Mandanten eine wohlüberlegte Einschätzung abgeben, wie hoch die Chancen sind, dass er seine Recht oder Teile seiner Rechte auch gerichtlich durchsetzen wird können. Dazu müssen  auch wirtschaftliche Erwägungen herangezogen werden. Was nützt einem ein Titel, wenn er wirtschaftlich nicht durchgesetzt werden kann?

Die Vorbereitung einer zivilprozessualen Klage kann daher durchaus als Königsdisziplin bezeichnet werden. In ihr entscheidet sich der gesamte Fortgang der Rechtsstreitigkeit. Will man sich gegen eine Klage verteidigen, ist lediglich die Entscheidung zu treffen, ob man sich gegen den Anspruch verteidigt oder ob man ihn anerkennt. Trifft man die Entscheidung zur Verteidigung muss letztlich alles vorgetragen werden, was auch nur irgendwie nützlich sein kann. Bei der Vorbereitung einer Klage ist dies nicht notwendig der Fall. Als Kläger hat man die Möglichkeit, den gesamten weiteren Prozessverlauf zu steuern. Insofern stehen durchaus sehr weitreichende taktische Überlegungen vor der Erhebung einer zivilprozessualen Klage.

Dr. Robert Beier - Notar-Darmstadt.de
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