Schülerpraktikum / Studentpraktikum: Bei Dr. Beier & Partner Einsicht in die Welt der Justiz erhalten.
Wir bieten Schülern und Studenten grundsätzlich Praktikumsplätze an.
Man unterscheidet zwischen folgenden Arten von Praktika in der Schule:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jeweils nur einen Praktikumsplatz vergeben, um der Praktikantin oder dem Praktikanten auch die notwendige Aufmerksamkeit widmen zu können, die notwendig ist.
Praktika, die mit einem Studium in Beziehung stehen, werden in freiwillige und Pflichtpraktika unterteilt.
Die praktischen Studienzeiten innerhalb eines Jurastudiums werden durch den Einsatz in Gerichten, Anwaltskanzleien und Behörden oder Firmen abgedeckt.
Innerhalb der einzelnen Bundesländer gibt es verschiedene Anforderungen an die innerhalb des Jurastudiums zu absolvierenden Praktika. Meist bedarf es eines oder mehrerer Praktika mit insgesamt dreimonatiger Länge. Das Praktikum ist grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten.
Während des Referendariats bieten wir die Möglichkeit an, in unserem Hause die Anwaltsstation oder Wahlstation zu absolvieren.
Regelmäßig erhalten wir Anfragen, ein freiwilliges Praktikum während der Studienzeit oder zwischen erstem Staatsexamen und Eintritt in das Referendariat abzuleisten. Fragen Sie einfach an, ob für den gewünschten Zeitraum noch ein Platz zur Verfügung steht.
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